
📜 Vor 129 Jahren wurde das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) feierlich verkündet. Seitdem gilt: Wer heiraten, erben, mieten oder auch nur einen Apfel kaufen will, muss mindestens 200 Paragrafen und 17 Fußnoten beachten. Das Volk jubelte – oder hätte zumindest gejubelt, wenn es den Gesetzestext verstanden hätte.
⚖️ Paragrafen-Party mit Endloswirkung
Am 18. August 1896 präsentierte Kaiser Wilhelm II. das neue Gesetzeswerk mit den Worten:
„Hiermit überreiche ich euch das dickste Buch seit der Bibel – nur weniger spannend, dafür aber mit mehr Fußnoten.“
Bürger, die damals schon Migräne hatten, sprachen von einer „juristischen Atombombe“.
📚 Von Ehe bis Mietrecht – alles geregelt, nichts verstanden
Das BGB klärte alles: von der Eheschließung bis zur Haftung bei explodierenden Bierfässern.
Schon damals beschwerten sich Studenten:
„Wir wollten eigentlich Jura studieren – nicht Gedächtnissport auf olympischem Niveau.“
Bis heute gilt: Wer das BGB vollständig gelesen hat, bekommt automatisch einen Doktortitel oder Burnout.
🤯 Bürger am Limit
Zeitzeugen berichteten, dass einfache Leute schon beim Öffnen des Inhaltsverzeichnisses Schnappatmung bekamen.
Ein Bäcker aus Leipzig klagte 1897:
„Ich wollte nur wissen, ob ich Brötchen verkaufen darf – jetzt habe ich 800 Paragrafen über Obligationen gelernt.“
📢 Heute noch gültig – aber in Schönheits-OPs verwickelt
Das BGB ist bis heute in Kraft, jedoch in „mehrfach überarbeiteter Form“. Juristen nennen das liebevoll: „Gesetzliches Botox“.
Kritiker fordern inzwischen eine Version in einfacher Sprache: „Paragraf 823 BGB = Mach keinen Mist, sonst zahlst du.“
Aber die Bundesregierung winkt ab: „Wenn’s verständlich wird, können wir ja nichts mehr verdienen.“