
Er war lange ein Held der Kinderbuchliteratur – jetzt steht Nils Holgersson vor Gericht.
Die Anklage: Entführung einer Wildgans, unbefugte Nutzung des schwedischen Luftraums und wiederholte Umweltignoranz.
🧒 Angeklagter bleibt klein – wortwörtlich
Vor dem Königlichen Landgericht erscheint Nils in Miniaturform auf einem IKEA-Hocker.
Verteidiger Pipp-Andersson erklärt:
„Mein Mandant ist nicht größer als die Anklage – aber auch nicht schuldig.“
Der Richter: „Dann nehmen wir die Lupe zur Beweisaufnahme.“
🦢 Hauptbelastungszeuge: Gans Martin
Im Zeugenstand: Gans Martin – sichtlich traumatisiert.
„Ich wollte nur Richtung Süden – plötzlich war ich das skandinavische EasyJet“, klagt er.
Er beschreibt monatelanges Fliegen ohne Gleitzeit, mangelhafte Ernährung („nur Moosbeeren und Gänseblümchen“) und ständige Zwischenrufe wie „Höher, schneller, Småland!“
📜 Weitere Vorwürfe: Luftpiraterie & Elfenschändung
Die Staatsanwaltschaft bringt neue Beweise vor:
ein gestohlenes Flugblatt der „Wilden Gänse Gewerkschaft“,
eine nicht genehmigte Überfliegung von König Gustavs Sommerhaus
und eine angebliche Bedrohungslage für Elfen im Gebiet Dalarna.
„Es gab Beschwerden über übertriebene Whistleblower-Aktivität – sprich: lautes Pfeifen aus der Luft“, so die Anklage.
📣 Nils verteidigt sich – mit Klassikzitaten
„Ich wollte Schweden verstehen, nicht überfliegen!“ ruft Nils ins Mikro.
Seine Argumentation: „Ich bin ein pädagogisches Stilmittel, kein Terrorzwerg!“
Der Richter: „Sie hätten auch eine Karte benutzen können.“
📺 Urteil mit Publikumsabstimmung
Da es sich um einen „literarischen Grenzfall mit pädagogischem Sonderstatus“ handelt,
entscheidet das Publikum per SMS-Voting.
Ergebnis: 51 % für Freispruch – 49 % für „ab in die Voliere“.
Das Gericht entscheidet auf Bewährungsflugverbot bis 2050.