
Ein Mann aus Mannheim entdeckt sein seit zwei Jahren verschwundenes Auto in Dortmund – und klaut es sich einfach zurück. Die Polizei? Sagt: Alles okay. Und Deutschland? Fragt sich: Was darf Eigentum eigentlich alles?
🔍 Tatort Parkplatz – Vom Bordstein zur Rechtslücke
Der Mann war gerade in Dortmund unterwegs, als er plötzlich:
„Moment mal… dieser rostige Fiesta… das ist doch MEIN rostiger Fiesta!“
Kurz darauf: Tür auf, Schlüssel passt, Heimfahrt.
Polizei-Echo:
„Der war nie richtig gestohlen – nur irgendwie weggekommen.“
📜 Recht oder Rache? Der Rückholer in der Grauzone
Juristen reiben sich die Stirn:
Ist das nun Selbstjustiz oder einfach nur cleveres Recycling?
Strafbar sei wohl keiner – der Eine hatte es sich „nicht unrechtmäßig zugeeignet“, der Andere „nicht unrechtmäßig zurückgenommen“.
Deutsche Gesetzgebung, die selbst Kafka überfordert hätte.
🧠 Straßenverkehr trifft Shakespeare: „Dein oder mein? Das ist hier die Frage.“
Philosophen jubilieren:
„Ein Fall von Eigentum im transitiven Zustand – das Auto war quasi Schrödingers Kombi: geklaut und nicht geklaut zugleich.“
In Baden-Württemberg wird gemunkelt:
„Das ist halt schwäbischer Pragmatismus – wenn’s deiner ist, nimm ihn halt mit.“
📺 Netflix sichert sich Rechte an der Story
Arbeitstitel der Verfilmung:
„Fast & Eigentümlich – Rückkehr eines Kleinwagens“
Soundtrack: Die Bremsen quietschen, die Paragrafen auch.